Länderspezifische Sicherheitshinweise
Grundsätzliche Einschätzung
China ist ein stabiles Land. Dennoch kann es vereinzelt zu Demonstrationen und Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften kommen.
Wiederholt sind in China Anschläge verübt worden. Mit weiteren Ereignissen dieser Art muss gerechnet werden.
Kriminalität
Taschen- und Entreissdiebstähle nehmen vor allem in den Städten zu. Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Bei sogenannten Express-Entführungen wird das Opfer zu Bargeldbezügen und Einkäufen mit der Kreditkarte gezwungen. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:
Lassen Sie ein gesundes Misstrauen walten, wenn selbst ernannte „Reiseführer“ oder Studenten ihre Hilfe anbieten. Insbesondere im Raum Shanghai und Beijing kommt es vor, dass diese Ausländer in ein Teehaus, Restaurant, Karaokebar, Massagesalon oder ähnliche Lokale führen, wo die Besucher betrogen werden.
Besondere rechtliche Bestimmungen
Es ist verboten, uniformierte Personen sowie Einrichtungen von Militär und Polizei zu fotografieren.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen bis hin zur Todesstrafe geahndet. Die Todesstrafe kann auch für andere Delikte (z.B. Mord) verhängt werden.
Sittenwidrigkeiten und Vergehen gegen die öffentliche Ordnung können durch die Polizei mit Bussen und Haftstrafen bis zu 10 Tagen bestraft werden. Ein richterliches Urteil ist nicht notwendig.
Die Polizei ist berechtigt, jederzeit Identitätskontrollen durchzuführen. Tragen Sie deshalb immer Ihren Pass bei sich.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Renminbi Yuan (RMB). Das Abheben von Bargeld an Bankautomaten ist mit allen gängigen Kreditkarten, zumindest in größeren Städten, mit deutschen Bankkarten nur sehr eingeschränkt möglich. Reisende nach China sollten daher in jedem Fall Kreditkarte und/oder Bargeld vorhalten.
Trinkgeld
Trinkgeld ist in China nicht unbedingt üblich. In Hongkong und Macao lässt man im Restaurant etwas Wechselgeld am Tisch zurück, ansonsten wird in der Gastronomie kein Trinkgeld erwartet. Anders hingegen bei Reiseleitern und Busfahrern: Diese sind zum Teil auf Trinkgeld angewiesen und freuen sich über einen kleinen Obulus für Ihre Dienstleistung. Im Taxi sollte man sich nicht bis auf den letzten Yuan herausgeben lassen, sondern bis zur nächsthöheren Summe aufrunden.
Internetzugang
Der Zugang zum Internet wird staatlich kontrolliert. Der Zugriff auf verschiedene Online-Angebote ist blockiert, darunter die von Google, Facebook, Twitter, Whatsapp und weiteren. Die Nutzung von VPN-Diensten zur Umgehung der staatlichen Internetzensur in China ist seit Inkrafttreten des neuen Cybersicherheitsgesetzes 2017 verboten.
Visum
Für die Einreise in die Volksrepublik China ist ein Visum erforderlich, das vor der Reise, spätestens Anfang Februar 2020 unter Vorlage des gültigen Reisepasses und eines Antragsformulars, bei dem „Visa Application Service Center“ eingeholt werden muss. Eine gemeinsame Antragstellung für alle Teilnehmer ist geplant.
Hierbei ist zu beachten, dass nach geltendem chinesischem Einreiserecht der Visumantrag im Land der Staatsangehörigkeit oder des gewöhnlichen Aufenthalts (der im Visumverfahren nachgewiesen werden muss) eingereicht werden muss. Dies bedeutet, dass ein Ausweichen in Drittländer (auch Hongkong) nur dann möglich ist, wenn dort ein dauerhafter, legaler Aufenthalt besteht.
Von Antragstellern, deren Reisepässe nach dem 1. Januar 2014 ausgestellt wurden, wird teilweise für den Visumantrag die Vorlage auch des vorherigen, abgelaufenen Reisepasses zusammen mit dem jetzigen Reisepass verlangt. Sollte der alte Pass eingezogen worden sein, ist eine unterschriebene Erklärung über den Zeitpunkt und den Ort des Verbleibs vorzulegen. Weiterhin ist in die Erklärung aufzunehmen, welche Länder in den letzten drei Jahren, also ab dem 1. Januar 2014, besucht wurden sowie die Dauer des jeweiligen Aufenthaltes. Es ist noch nicht absehbar, wie lange diese strengere Praxis Bestand hat.
An chinesischen Flughäfen werden für Personen, die keine gültigen Einreisevisa für die VR China besitzen, grundsätzlich keine Visa ausgestellt. Personen ohne gültiges Visum für die VR China wird regelmäßig die Einreise verweigert.
Besondere Zollvorschriften
Einfuhr
400 Zigaretten, zwei Flaschen Spirituosen (je 750 ml); Devisen: Bis 5.000,- US-$ (oder Gegenwert in anderen Devisen) für nicht-chinesische Staatsangehörige. Ansonsten muss eine Einfuhrerklärung abgegeben werden. Ferner dürfen bis zu 20.000,- RMB eingeführt werden.
Ausfuhr
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist strengen Regelungen unterworfen, unterteilt nach Art und Bedeutung der Kunstgegenstände. So dürfen Münzen aus der Zeit vor 1949 überhaupt nicht mehr ausgeführt werden, die meisten Antiquitäten nur, wenn sie das rote Siegel des chinesischen Kulturamtes tragen. Devisen: Bis 5.000,- US-$ (oder Gegenwert in anderen Devisen) für nicht-chinesische Staatsangehörige. Diese Grenzen übersteigende Beträge nur bis zur Höhe der vorhergegangenen Einfuhrerklärung. Ferner dürfen bis zu 20.000 RMB ausgeführt werden.