Teilnahmebedingungen
Die Vorlesung und die Studienreise richten sich an fortgeschrittene Studentinnen und Studenten mit hohem Interesse, Engagement und wirtschaftlichem Verständnis.
Zugelassener Teilnehmerkreis: Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaften der Universität Wien, die (zumindest) die Modulprüfungen für bürgerliches Recht und Unternehmensrecht mit überdurchschnittlichem Erfolg bestanden haben. Die Zahl der Teilnehmer der Vorlesung (Kurs) ist beschränkt.
Weitere Teilnahmevoraussetzungen für die Studienreise nach China:
- Anwesenheit bei jeder Vorlesungsstunde der gegenständlichen Vorlesung
- aktive Mitarbeit, Ausarbeitung und Abhaltung eines Referats
- Abgabe der schriftlichen Bewerbung mit Lebenslauf und Motivationsschreiben in englischer Sprache sowie Vorlage der Prüfungszeugnisse bis 28.11.2019
- neben Deutschkenntnissen, Kenntnis der englischen Sprache
- jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer hat die (nach Abzug von Sponsorbeiträgen verbleibenden) Reisekosten von ca € 1.500,- pro Person selbst zu tragen, ferner Kosten des Visums (€ 125.-)
- Die Zahlung des Teilnehmerbeitrags von ca € 1.500,- pro Person – der Betrag wird bis spätestens 21. Jänner 2020 feststehen – hat, bei sonstigem Ausschluss von der Reise, bis 30.1.2020 zu erfolgen
- Individuelle Extrakosten hat jeder Teilnehmer selbst zu tragen
- Aufrechter Reisepass mit Gültigkeit bis (zumindest) 31.10.2020
- Erhalt des Einreisevisums seitens der VR China
- Verpflichtung jedes Teilnehmers zu einem loyalen, gesetzeskonformen und das Ansehen Österreichs und der Universität Wien wahrenden Verhalten
- Aufrechte Inskription im Wintersemester 2019/20, bei Teilnahme an der Chinareise auch Inskription im Sommersemester 2020
Beschränkung der Zahl der Teilnehmer: Die Zahl der Teilnehmer an der Studienreise nach China vom 3. bis 14.4.2020 ist auf 20 Studentinnen und Studenten beschränkt. Mindestzahl für das Zustandekommen der Studienreise: 12 Teilnehmer.
Die Zulassung (Auswahl jener Studentinnen und Studenten, die an der Studienreise teilnehmen können) erfolgt durch Prof. Reich-Rohrwig.
Stipendium: Die CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH, Wien, gewährt Studentinnen und Studenten aus einkommensschwächeren Familien auf Antrag finanzielle Unterstützung (Stipendium) für die Studienreise nach China im Betrag von bis zu € 500,- pro Person. Der Antrag auf Gewährung dieses Stipendiums ist zugleich mit der Bewerbung bis spätestens 28.11.2019 zu stellen. Auf dieses Stipendium besteht kein Rechtsanspruch.